Jedes Unternehmen ist zur Umsetzung der DSGVO und somit zur Implementierung eines Datenschutzmanagements verpflichtet. Zudem gilt die Nachweispflicht: Ihr Unternehmen muss den Nachweis erbringen können, dass es die Anforderungen der DSGVO wirksam umsetzt.
- Ist die Datenschutzerklärung konform?
- Sind Verarbeitungsverzeichnisse angelegt?
- Wurde ein Datenschutzbeauftragter bestellt?
- Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen?
- Technische und organisatorische Maßnahmen geprüft?
- Wurden Mitarbeiter geschult?
Datenschutz ist kein Einmalereignis, sondern die kontinuierliche Verpflichtung zur Überwachung und Verbesserung von Ihrem Unternehmen getroffener Maßnahmen.